Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PHIDEON Immobilien GmbH
1. Angebot und Angaben
1.1. Das Immobilienangebot der PHIDEON Immobilien GmbH und das von ihr erstellte Exposé ist aufgrund der vom Anbieter bzw. eines Dritten erteilten Auskünfte und Angaben gefertigt worden.
1.2. Die PHIDEON Immobilien GmbH überprüft nicht die vom Anbieter erhaltenen Informationen auf deren Richtigkeit, es sei denn, die PHIDEON Immobilien GmbH wird gesondert mit der Einholung von Auskünften und der Überprüfung der Objektangaben beauftragt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann die PHIDEON Immobilien GmbH daher nicht übernehmen. Soweit derzeitige Mietverhältnisse und deren Aufrechterhaltung bestehen, kann auch diesbezüglich keine Gewähr übernommen werden.
1.3. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Anbieter stammenden Angaben, mit denen die PHIDEON Immobilien GmbH den Nachweis oder die Vermittlung betreibt, ist der Anbieter auch gegenüber Dritten verantwortlich. Es obliegt dem Kaufinteressenten sich von der Richtigkeit der Angaben zu überzeugen.
1.4. Das Immobilienangebot ist ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
1.5. Die Weitergabe an Dritte ohne die Zustimmung der PHIDEON Immobilien GmbH verpflichtet den Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision, wenn der Dritte, an den das Immobilienangebot weitergegeben wird, den Vertrag abschließt.
2. Provision
2.1. Die Tätigkeit der PHIDEON Immobilien GmbH ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Die Provision berechnet sich nach dem Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte. Der Anspruch auf Maklerprovision der PHIDEON Immobilien GmbH entsteht, sofern durch die beauftragte Nachweis– oder Vermittlertätigkeit ein Vertrag zustande kommt.
2.2. Des Weiteren ist der Provisionsanspruch entstanden und fällig, wenn Familienangehörige oder ein mit dem Anbieter in wirtschaftlichem Zusammenhang stehender Dritter von dem Immobilienangebot durch Abschluss des Vertrages Gebrauch macht.
2.3. Der Provisionsanspruch bleibt dem Grunde und der Höhe nach bestehen, auch wenn ein Vertragsteil von dem vermittelnden Vertrag aufgrund eines gesetzlichen Rechts zurücktritt, kündigt oder das vereinbarte Entgelt nach Vertragsabschluss mindert.
Die Vermittlung von Einfamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen an Verbraucher fällt ab 23.12.2020 unter die neue Vorschrift des § 656 c BGB, wonach entweder eine reine Innenprovision mit dem Verkäufer oder eine hälftig geteilte Provision vereinbart werden muss. ‚Provisionsfrei für den Verkäufer‘ kann ein Einfamilienhaus sowie Eigentumswohnung an Verbraucher nicht mehr vermittelt werden.“
2.4. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen ist. Die wird dadurch nicht berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschieben Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
3. Verhandlungen
3.1. Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist stets über die PHIDEON Immobilien GmbH zu führen.
3.2. Bei Direktverhandlungen ist auf die PHIDEON Immobilien GmbH Bezug zu nehmen und der zuständige Ansprechpartner der PHIDEON Immobilien GmbH über das Ergebnis zu informieren.
3.3. Eine Innenbesichtigung darf nur im Einvernehmen mit der PHIDEON Immobilien GmbH und der Anbieterseite vorgenommen werden.
3.4. Der Anbieter ist verpflichtet, der PHIDEON Immobilien GmbH unverzüglich mitzuteilen, mit wem und zu welchen Konditionen der beabsichtigte Vertrag zustande kam.
Der PHIDEON Immobilien GmbH ist unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Abschrift des Vertrages vorzulegen.
4. Doppeltätigkeit
Die PHIDEON Immobilien GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu sein.
5. Grundbucheinsicht
Der Anbieter bevollmächtigt die PHIDEON Immobilien GmbH sämtliche das Objekt betreffenden behördlichen Akten, einschließlich des Grundbuches samt Nebenakten einzusehen und Unterlagen und Auskünfte anzufordern. Die Bevollmächtigung gilt bis sechs Monate nach Beendigung des Auftragsverhältnisses.
6. Vorkenntnis
Ist dem Angebotsempfänger das von der PHIDEON Immobilien GmbH angebotene Objekt bereits bekannt, ist dies schriftlich spätestens innerhalb von fünf Werktagen der PHIDEON Immobilien GmbH mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, wird davon ausgegangen, dass keine Vorkenntnis vorliegt.
7. Haftung
7.1. Eine Gewähr für die durch die PHIDEON Immobilien GmbH angebotenen Objekte und die Bonität der vermittelten Vertragspartner wird nicht übernommen. Jede weitere Haftung der PHIDEON Immobilien GmbH ist ausgeschlossen.
8. Gerichtsstand – Rechtswahl
Soweit eine gesetzliche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, gilt Düsseldorf als Gerichtsstand vereinbart.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
9.2 Aufhebung, Änderung oder Ergänzung dieser AGB, des Maklervertrages oder des Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.
9.3 Im Falle einer unwirksamen Bestimmung, verpflichten sich die Vertragsparteien über eine wirksame und zumutbare Regelung zu Verhandeln und deren Wirksamkeit zu Bestimmen im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
PHIDEON Immobilien GmbH
Stand 2022